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Notfallplan
Was leistet der Notfalldienst

Der Zahnärztliche Notfalldienst

Der Notdienst hat grundsätzlich die Aufgabe, einen Patienten soweit zu versorgen, dass dieser sich später während der regulären Sprechzeiten bei seinem Zahnarzt behandeln lassen kann. Dazu gehört natürlich die Schmerzbehandlung und die provisorische Versorgung von Zahndefekten.

Definitive Füllungen oder andere Behandlungen sind in der Regel im Notdienst nicht vorgesehen, denn Ihr Hauszahnarzt weiss in der Regel am besten, welche Versorgung für Sie geeignet ist.

Auszug aus der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK):

"Welche therapeutischen Maßnahmen sind im zahnärztlichen Notdienst indiziert?"

Bei den Behandlungsmaßnahmen im zahnärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst muss zwischen absoluten und relativen Indikationen unterschieden werden. Zu den absoluten Indikationen, die als Notfälle im engeren Sinn zu betrachten sind und eine unmittelbare zahnärztliche Behandlung erforderlich machen, zählen alle Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen und die vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften, eitrigen Entzündungen. Die dabei vom Zahnarzt zu leistende Hilfe kann sich ggf. auf eine "Notversorgung" beschränken, sie muss jedoch in jedem Falle weitergehende Komplikationen abwenden und darf eine adäquate Behandlung am Folgetag nicht unmöglich machen. Die Beschränkung der Behandlungen auf eine Notversorgung ist durchaus gerechtfertigt, da eine nächtliche Behandlung auch für den Zahnarzt in der Regel eine Ausnahmesituation darstellt und er nachts meist ohne qualifizierte Assistenz auskommen muss. Relative Indikationen können alle vom Zahnsystem ausgehenden Erkrankungen mit dem Symptom Zahnschmerzen sein..."

Stellungnahme der DGZMK 8/95 V 2.0, Stand 11/94                                                                 J.-E. Hausamen, Hannover

 

 

 

 


 

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